Unsere Leistungen
Erschaffen Sie sich einen Überblick über unsere vielseitigen Leistungen, die alle Aspekte der steuerliche Beratung umfassen. Zusätzlich dazu stehen wir Ihnen auch bei betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen zur Seite.
Unsere steuerliche Beratung soll Sie darüber informieren, welche steuerlichen Folgen Ihr Handeln auslöst und wie Sie Ihr Vorgehen so anpassen können, dass dies die steuerlichen Folgen positiv beeinflusst.
Wir erstellen gerne die Steuererklärungen für Sie und Ihr Unternehmen und stellen durch die anschließende Bescheidprüfung sicher, dass Fehler seitens der Finanzverwaltung erkannt und behoben werden.
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung gilt es steuerliche Möglichkeiten optimal zu nutzen. Dies erstreckt sich von der Wahl der Abschreibungsmethode, der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages, der Bewertung der Vorräte, bis hin zur Bewertung von Rückstellungen.
Abgesehen von der Tatsache, dass nach dem neuen Bilanzrecht ab dem Jahr 2010 für die Steuerbilanz und Handelsbilanz unter Umständen zwingend abweichende Ansätze gelten, hat der Jahresabschluss (handelsrechtlich) häufig eine Reihe weiterer Konsequenzen. So ist er Grundlage für die Frage der Überschuldung, der Ausschüttungen, der Kapitaldienstfähigkeit, der Tantiemeberechnungen usw.
Darüber hinaus werden eine Vielzahl von Jahresabschlüssen im Internet offengelegt, die jedermann einsehen kann. Die Bedeutung der zielgerichteten Jahresabschlusserstellung kann deshalb nicht genug betont werden.
In der Praxis wird die Finanzbuchhaltung oft als lästige Aufgabe gesehen, die jeder leicht selbst erledigen kann. Wir sehen die Finanzbuchhaltung genau umgekehrt, sie ist nämlich Grundlage für alle anderen wirtschaftlichen Beurteilungen. Auf der Buchhaltung bauen z.B. der Jahresabschluss, Kostenstellenrechnungen, Planungsrechnungen und Investitionsentscheidungen auf.
Eine falsche betriebswirtschaftliche Auswertung, die während des Jahres zur Bank gegeben wird, kann Missverständnisse hervorrufen und damit eine unzutreffende Grundlage für die Kreditvergabe sein.
Wie will ein Unternehmer wichtige Entscheidungen treffen, wenn ihm die Basis dafür fehlt? Wie kann eine Steuerplanung erfolgen, wenn der Gewinn überhaupt nicht absehbar und bekannt ist?
Bei uns werden deshalb auch Buchhaltungen von qualifizierten Steuerfachangestellten gefertigt.
In der Regel werden von uns unterjährig Abschreibungen, Zinsaufwendungen, Abgrenzungen berücksichtigt, um ein möglichst zutreffendes Ergebnis auch während des Jahres auszuweisen.
Die Lohnbuchhaltung umfasst neben dem Erstellen der Lohnabrechnungen, der sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Meldungen auch die Begleitungen der Prüfungen. Soweit gewünscht, erstellen wir für Sie die Berechnung der Effektivkosten und beraten Sie bei Optimierung der Entgeltsvereinbarungen.
Die Vielzahl der zu beachtenden Normen und die ständigen Neuerungen haben uns dazu veranlasst, die Lohnbuchhaltung spezialisierten Mitarbeiterinnen in unserem Büro zu übertragen.
Für eine kompetente Unternehmensberatung sind neben dem betriebswirtschaftlichen Wissen Kenntnisse über Ihr Unternehmen entscheidend.
Wir als Ihre Steuerberater kennen in der Regel sowohl Ihr Unternehmen als auch das Umfeld so gut wie kaum ein Zweiter. Dieses Wissen, verbunden mit unserem betriebswirtschlichen Background, sollte uns zum ersten Ansprechpartner für eine Unternehmensberatung machen.
Durch die Kooperation unserer Kanzlei mit den Rechtsanwälten von Stapelkamp haben Sie den Vorteil, dass Sie die Beratung in diesen eng miteinander verknüpften Gebieten aus einer Hand erhalten. Damit entfallen schwierige Abstimmungsprobleme zwischen steuerlichem und rechtlichem Berater.
Auf Grund der Nähe zu den Niederlanden sind wir mit den Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten vertraut. Wir arbeiten deshalb seit vielen Jahren mit niederländischen Beratern zusammen, zu denen wir einen engen Kontakt pflegen.
Die Partner in Straelen
Durch unsere vielfältigen Qualifikationen sind wir für jede Problematik gewappnet und unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.
Stephan Piest
Jahrgang 1966
- Studium der Volkswirtschaft an der Universität Bonn 1986-1992
- Abschluss als Diplom-Volkswirt 1992
- Wirtschaftsprüfungsassistent bei Ernst & Young, Düsseldorf 1992-1998
- Bestellung zum Steuerberater 1997
Dirk Roest
Jahrgang 1972
- Ausbildung zum Steuerfachgehilfen beim Steuerberater Schaffers, 1991-1994
- Studium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Niederrhein 1995-1998
- Abschluss als Diplom-Betriebswirt 1998
- Bestellung zum Steuerberater 2003
Lena Heppelmann
Jahrgang 1988
- Studium Steuern und Wirtschaftsprüfung an der Hochschule Niederrhein 2010-2013
- Abschluss als Bachelor of Arts, B.A. 2013
- Assistent/Manager der Unternehmenssteuerabteilung bei Ernst & Young, Düsseldorf, 2013-2019
- Bestellung zur Steuerberaterin 2017